Gemeinnützige Organisationen sind steuerbegünstigt - nicht alle Tätigkeiten sind jedoch steuerbefreit. Steuerrechtliche Fragen werden daher auch für gemeinnützige Träger und Einrichtungen immer bedeutsamer.

Wir bieten steuerbegünstigten und steuerpflichtigen Einrichtungen aller Art kompetente Hilfestellung bei der Bearbeitung und Abwicklung sämtlicher Steuerangelegenheiten. 

 

Zum Beispiel betreuen wir:

 

  • Kunst- und Kultureinrichtungen
  • Vereine und Einrichtungen im sozialen Bereich
  • Sportvereine
  • Fördervereine

Gern übernehmen wir für Sie die Anfertigung: 

 

  • der Buchführung, auch nach Spezialkontenrahmen (Vereine, Pflegebuchführungsverordnung)
  • der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • des Jahresabschlusses / der Gewinnermittlung nach Tätigkeitsbereichen
  • der Steuererklärungen (Gemeinnützigkeit: Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen)

und beraten Sie bei Fragen:

 

  • zur Gründung, z. B. Klärung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt
  • zum Spendenrecht
  • zum Sponsoring
  • zur Mittelverwendung / Rücklagenbildung
  • und zur Ausgliederung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe


 

 

Top-News aus Steuern und Recht



Kontakt

Schween und Montel Steuerberatungsgesellschaft mbH

Fünffensterstraße 6
34117 Kassel

Telefon:
+49 561 728970
Fax: 
+49 561 72897878
E-Mail: